Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Eifert. Sprachen. Seminare. Coaching.
GmbH & Co. KG
HRA 52426 HRB 126160 Ffm.
1 Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Beratung, Vorbereitung, Durchführung und Planung von Sprachtrainings, kulturellem Training, Coaching, Übersetzen, Dolmetschen und allen damit zusammenhängenden Haupt- und Nebenleistungen.
1.2. Sofern der Vertragspartner im Auftrag von Dritten handelt, so hat dies auf die rechtliche Beziehung zwischen Eifert und dem Vertragspartner keine Auswirkung.
1.3. Die Einzelbeauftragung von Eifert durch den Vertragspartner erfolgt auf Basis des zwischen den Parteien abgestimmten und von dem Vertragspartner freigegebenen Angebotes von Eifert. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) des Vertragspartners finden keine Anwendung auf das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien im Einzelfall keinen ausdrücklichen Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erklären oder der Vertragspartner auf diese Bezug nehmen sollte. Der Geltung solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen -in welcher Form auch immer- wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2 Verpflichtung des Vertragspartners
2.1. Informationen, Daten und Unterlagen des Vertragspartners, für die Erbringung der Leistungen durch Eifert erforderlich sind (u.a. Informationen zum inhaltlichen Bedarf an Sprachtraining, Zielen, Tätigkeitsbereichen des Teilnehmers, Vorkenntnisse etc.), sind von dem Vertragspartner nach Art und Umfang zur Verfügung zu stellen.
2.2. Sollten die Mitwirkungspflichten des Vertragspartners gemäß Ziffer 2.1. nicht erfüllt werden und Eifert daher nicht oder nicht vollumfänglich in der Lage sein, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat dies auf den Vergütungsanspruch von Eifert grundsätzlich keine Auswirkungen.
2.3. Der Vertragspartner ist vollumfänglich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Weitergabe personenbezogener Daten aus seiner Sphäre an Eifert verantwortlich. Dies beinhaltet ohne hierauf beschränkt zu sein, personenbezogene Daten von Kursteilnehmern wie Kontaktdaten, Position, Sprachlevel etc.
2.4. Eine diesbezügliche Haftung von Eifert ist nach Art und Umfang vollumfänglich ausgeschlossen, bzw. der Vertragspartner wird Eifert von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich nach Art und Umfang freistellen. Eifert ist im Falle der Kenntnisnahme von einem Verletzungstatbestand unverzüglich zu unterrichten.
3 Stornierungen
3.1 Für den Fall der Stornierung von gebuchten Kursstunden seitens des Vertragspartners, die nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Kursstunde (jeweils am Vortag zwischen Montag und Freitag und nicht nach 17:00 Uhr) erfolgen, entfällt eine Leistungsverpflichtung seitens Eifert, ohne dass dies grundsätzlich den Vergütungsanspruch von Eifert berühren würde.
3.2. Eine Stornierung von Kurstunden kann telefonisch oder per Email erfolgen. Soll der gesamte Kurs storniert werden, so bedarf dies mindestens der Textform (Email oder Fax).
4 Verpflichtungen von Eifert
4.1. Art und Umfang der seitens Eifert zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien gesondert schriftlich zu treffenden Vereinbarungen, insbesondere dem zwischen den Parteien abgestimmten und vom Vertragspartner freigegebenen Angebot/Auftrag.
4.2. Die Parteien werden im Übrigen im Angebot/Auftrag entsprechende Vereinbarungen über Art und Umfang der Nachweisverpflichtungen (z.B. Kursnachweise) treffen.
4.3. Zur Erfüllung sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergebenden Verpflichtungen ist Eifert berechtigt, freie Mitarbeiter (Sprachtrainer), ihr verbundene Tochter-, Schwesterunternehmen oder unabhängige Spezialunternehmen und sonstige nach Art und Umfang geeignete Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
4.4. Soweit es erforderlich wird, dass seitens des Vertragspartners Eifert Rechte im Rahmen der Leistungserbringung einzuräumen sind, so gilt dies mit Freigabe des vereinbarten Angebotes im erforderlichen Umfang als erfolgt. Der Vertragspartner sichert auch insoweit zu, dass er zu einer Rechteeinräumung im erforderlichen Umfang befugt ist. Die in diesem Paragraphen enthaltenen Regelungen im Bezug auf die Ansprüche Dritter im Falle von Rechtsverletzung gelten diesbezüglich entsprechend.
4.5. Die Einräumung von Rechten an Eifert beinhaltet auch die Berechtigung, Unterlizenzen zu erteilen.
5 Vergütung
5.1. Die an Eifert zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien abgestimmten und vom Vertragspartner freigegebenen Angebot. Alle Preise werden netto, also zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, derzeit 19 %, in Rechnung gestellt. Eifert ist für bestimmte Kurse gem. § 4, 21 UstG von der Ust befreit. Eifert unterrichtet den Kunden darüber vor Kursstart.
5.2. Die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Vergütungen tritt mit Zugang der Rechnung beim Vertragspartner ein. Sofern der Vertragspartner in Verzug gerät, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
5.3. Eifert ist zur Stellung von Voraus-/Abschlagsrechnungen berechtigt. Sofern bei rechtzeitiger Rechnungsstellung die Zahlung auf die Vorausrechnung nicht spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Kurstermin erfolgt, ist Eifert berechtigt, etwaig gebuchte Kurse zu stornieren oder bis zur endgültigen Bezahlung auszusetzen. Es gilt das Datum des Zahlungseinganges. Auf die Vergütungsverpflichtung seitens des Vertragspartners hat die Stornierung oder Aussetzung keinen Einfluss. Etwaige aufgrund der Stornierung/Aussetzung entstehende Kosten einschließlich Trainerkosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
5.4. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
5.5. Sofern seitens Eifert eine bestimmte Qualität der Leistung zu erbringen ist, so ist dies explizit im Angebot zu vereinbaren, einschließlich etwaiger Auswirkungen (z.B. Vergütungsminderung für den Fall der Nichterreichung der vereinbarten Qualität bzw. Zielsetzung).
6 Haftung
6.1. Eifert verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Grundsätze der Branche durchzuführen.
6.2. Die Haftung von Eifert ist nach Art und Umfang ausgeschlossen, es sei denn, Eifert handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist gegeben. Die Haftungseinschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
6.3. Die Haftung von Eifert ist im Falle leichter Fahrlässigkeit (soweit nach den vorstehenden Regelungen kein Fall der gesetzlich normierten unbeschränkten Haftung gegeben ist) insgesamt begrenzt auf unmittelbare vorhersehbare oder vertragstypische Schäden und der Höhe nach auf die an Eifert zu leistende Vergütung. Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.
6.4. Gewährleistungsansprüche gegen Eifert verjähren, außer im Falle von Vorsatz, nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
6.5. Der Vertragspartner stellt Eifert von Ansprüchen Dritter frei, wenn Eifert auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gehandelt hat, obwohl Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der durchzuführenden Maßnahme geäußert wurden.
7 Laufzeit des Vertrages
7.1. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweils zwischen den Parteien vereinbarten und vom Vertragspartner freigegebenen Angebot und endet, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird (Laufzeit und/oder Erreichung von vereinbarten Zielen) mit der Erfüllung aller gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen.
7.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere, wenn der Vertragspartner zahlungsunfähig werden sollte, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen gestellt wird bzw. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, der Vertragspartner wiederholt trotz schriftlicher Abmahnung gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt und die Vertragsverletzung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung beseitigt.
7.3. Eine Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
7.4. Soweit Eifert längerfristige Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist, erklärt sich der Vertragspartner bereit, diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende unter Einschaltung von Eifert zu erfüllen. Auf Wunsch des Vertragspartners wird Eifert alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarungen auf den Vertragspartner oder einen anderen von ihm genannten Dritten übertragen, sofern dieser Eifert aus solchen Vereinbarungen freistellt.
7.5 Teilnahmebedingungen für Sprachprüfungen telc
7.5.1. Die Anmeldung ist erst mit Eingang der Prüfungsgebühr wirksam.
7.5.2. Am Prüfungstermin muss sich der Teilnehmer durch einen gültigen Lichtbildausweis z.B. Personalausweis, Aufenthaltstitel, Visum oder Reisepass ausweisen.
7.5.3. Der vereinbarte Prüfungstermin kann seitens des Teilnehmers nicht verschoben werden. Die Gebühr für einen wegen Krankheit oder sonstigen Gründen nicht wahrgenommenen Prüfungstermin verfällt.
7.5.4. Vor der Prüfung müssen Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsmittel der aufsichtführenden Person ausgehändigt werden.
7.5.5. Es gelten die Prüfungsordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der telc gGmbH, zu deren Einhaltung Sie sich mit Ihrer Anmeldung verpflichten. Beides finden Sie als Download auf http://www.telc.net/agb Wir weisen insbesondere auf § 7, §15 und §16 der Prüfungsordnung hin.
8 Geheimhaltungsverpflichtung
Die Parteien vereinbaren über den Inhalt dieses Vertrages strengste Geheimhaltung, insbesondere, soweit dies die zwischen den Parteien im Kostenvoranschlag getroffene Vereinbarung betrifft, aber auch sonstige den Geschäftsbetrieb der jeweils anderen Partei betreffende Informationen, soweit anzunehmen ist, dass diese als geheimhaltungsbedürftig zu bezeichnen sind. Jede Partei trifft alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltungsverpflichtung. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über das Vertragsende hinaus.
9 Schlussbestimmungen
9.1. Eifert wird alle relevanten Unterlagen für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren. Nach Ablauf dieser Zeitspanne werden die Unterlagen dem Vertragspartner zu seinen Lasten übergeben oder vernichtet.
9.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt werden. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und wirtschaftlich zumutbare Bestimmung ersetzen, die der wirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen soll.
9.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
9.5. Dieser Vertrag unterliegt Deutschem Recht.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
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Raiffeisenbank Oberursel
IBAN: DE39500617410000175544